Pflegeversicherung
Schutz und Vorsorge für die Zukunft
Als Mitglied genießen Sie und Ihre Familie zugleich den Schutz unserer Pflegekasse.
Der Beitragssatz beträgt 1,95 %. Kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung, die nach dem Stichtag 01. Januar 1940 geboren sind, zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25%.
Ausnahmen Zuschlag
Ausgenommen vom Beitragszuschlag sind:
- Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren
- Bezieher von Arbeitslosengeld II
- Wehr- und Zivildienstleistende
Zu den Kindern zählen auch überwiegend unterhaltene Stiefkinder und Enkel sowie (Adoptiv-) Pflegekinder.
Befreiung
Freiwillige Mitglieder können sich - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch - von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Pflegeversicherung wählen.
Leistungen aus der Pflegeversicherung
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist, wer für regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung) dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist.
Leistungen der Pflegeversicherung bemessen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Informieren Sie sich hier ausführlich:
- Häusliche Pflege, Teilstationäre Pflege
- Stationäre Pflege
Weitere Infos zu den Leistungen der Pflegeversicherung
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