Mitglied werden

So leicht geht’s!

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Kündigung bei ihrer derzeitigen Krankenkasse

Hilfreiche Infos zur Kündigung und den Kündigungsfristen finden Sie hier:

Infos zum Kassenwechsel

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Kündigungsbestätigung Ihrer Vorkasse

Ihre bisherige Kasse stellt Ihnen binnen 14 Tagen nach Eingang Ihrer Kündigung eine Kündigungsbestätigung aus. Diese fügen Sie bitte Ihrer Mitgliedschaftserklärung bei. Ohne Vorlage dieser Bestätigung ist ein Kassenwechsel nicht möglich.

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Mitgliedschaftserklärung bei der G&V BKK einreichen

Sie können ganz einfach Ihren Mitgliedschaftsantrag online stellen. Der Online-Antrag bietet Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Kündigungsbestätigung (falls digital vorhanden) einfach hochzuladen.

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Alles Weitere machen wir

Ihrem Arbeitgeber schicken wir Ihre Mitgliedschaftsbescheinigung, dieser meldet Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ab und bei der G&V BKK an: Sie sind offiziell bei uns versichert.

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Wer kann Mitglied werden?

Umfassender Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in Baden-Württemberg.

Wer kann Mitglied werden

Wir versichern

  • Berufsanfänger
  • und Studenten,
  • ebenso wie Arbeitnehmer,
  • Selbstständige,
  • Rentner
  • und Arbeitslose.

Ehegatten und Kinder sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen beitragsfrei versichert.

Freiwillige Krankenversicherung

Sie möchten sich freiwillig gesetzlich versichern? Weitere Infos zur freiwilligen Krankenversicherung bei der G&V BKK finden Sie hier:

Infos zur freiwilligen Krankenversicherung

So kündigen Sie Ihre bisherige Kasse

Information

Sie benötigen Hilfe bei der Kündigung Ihrer derzeitigen Krankenkasse? Hier finden Sie hilfreiche Informationen:

Infos zum Kassenwechsel erhalten Sie hier

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