Mitglied werden
So leicht geht’s!
Kündigung bei ihrer derzeitigen Krankenkasse
Hilfreiche Infos zur Kündigung und den Kündigungsfristen finden Sie hier:
Kündigungsbestätigung Ihrer Vorkasse
Ihre bisherige Kasse stellt Ihnen binnen 14 Tagen nach Eingang Ihrer Kündigung eine Kündigungsbestätigung aus. Diese fügen Sie bitte Ihrer Mitgliedschaftserklärung bei. Ohne Vorlage dieser Bestätigung ist ein Kassenwechsel nicht möglich.
Mitgliedschaftserklärung bei der G&V BKK einreichen
Sie können ganz einfach Ihren Mitgliedschaftsantrag online stellen. Der Online-Antrag bietet Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Kündigungsbestätigung (falls digital vorhanden) einfach hochzuladen.
Alles Weitere machen wir
Ihrem Arbeitgeber schicken wir Ihre Mitgliedschaftsbescheinigung, dieser meldet Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ab und bei der G&V BKK an: Sie sind offiziell bei uns versichert.
Wer kann Mitglied werden?
Umfassender Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in Baden-Württemberg.
Wir versichern
- Berufsanfänger
- und Studenten,
- ebenso wie Arbeitnehmer,
- Selbstständige,
- Rentner
- und Arbeitslose.
Ehegatten und Kinder sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen beitragsfrei versichert.
Freiwillige Krankenversicherung
Sie möchten sich freiwillig gesetzlich versichern? Weitere Infos zur freiwilligen Krankenversicherung bei der G&V BKK finden Sie hier:
Infos zur freiwilligen Krankenversicherung
So kündigen Sie Ihre bisherige Kasse
Sie benötigen Hilfe bei der Kündigung Ihrer derzeitigen Krankenkasse? Hier finden Sie hilfreiche Informationen:

