Für werdende Mütter
Mutterschaft
Ihre G&V BKK übernimmt die durch Schwangerschaft und Geburt anfallenden Kosten.
Als berufstätige Arbeitnehmerin erhalten Sie zusätzlich ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro pro Tag. Wie lange, ist in den gesetzlichen Schutzfristen von in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt geregelt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist.
Entbindung in Geburtshäusern
Versicherte der G&V BKK erhalten eine Beteiligung von max. 550,– Euro für die Betriebskosten.

