Extra für Kinder

Zahnmedizinische Versorgung

Zwischen dem 3. bis 5. Lebensjahr

Teilnahme an Gruppenprophylaxen in Kindergärten und Schulen.

Kann Ihr Kind an keiner Gruppenprophylaxe teilnehmen, übernimmt die G&V BKK zahnärztliche individuelle Früherkennungsmaßnahmen für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr:

  • die erste zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat,
  • die zweite zwischen dem fünften und sechsten Lebensjahr,
  • bei hohem Kariesrisiko eine dritte wenige Monate danach.

Zwischen dem 6. bis 17. Lebensjahr

Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können die zahnmedizinische Individualprophylaxe in Anspruch nehmen.

Folgende Maßnahmen der Individualprophylaxe sorgen in regelmäßigen Zeitabständen für die Zahngesundheit Ihrer Kinder:

  • Befundaufnahme
  • Intensive Beratung
  • Kontrolle und erneute Beratung
  • Fluoridierung der Zähne
  • Fissurenversiegelung der Backenzähne

Ambulante Neurodermitis-Schulung

Spezielles Schulungsprogramm zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit endogenem Ekzem (Neurodermitis). Damit Risikofaktoren vermindert und Schutzfaktoren gestärkt werden. Mit vielen hilfreichen Tipps und Infos.

Leistung:

Auf Antrag übernimmt die G&V BKK die Kosten

  • für einen Eltern-Schulungskurs bis 400 EUR
    (bei Kindern bis sieben Jahre)
  • für einen kombinierten Eltern-Kind-Kurs bis 600 EUR
  • (bei Kindern von acht bis zwölf Jahren und deren Eltern in zwei parallelen Kursen)
  • für einen Jugendkurs bis 400 EUR
    (für Jugendliche ab 13 Jahre ohne Teilnahme der Eltern)

Voraussetzungen:

  • Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Neurodermitis-Schulung
  • Schulung durch einen speziell qualifizierten Leistungserbringer

Neurodermitis-Anzug für Kinder

Wir bezahlen betroffenen Kindern (bis zum 10. Lebensjahr) bis zu 45,00 € für einen Neurodermitis-Overall mit integrierten Handschuhen. Damit soll die Haut vor lokalen Infektionen geschützt und der Juckreiz besser kontrolliert werden.

Voraussetzungen:

  • Vorlage eines Kostenvoranschlags sowie einer fachärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Neurodermitis-Overalls

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Vorsorgeuntersuchungen

Die G&V  bietet speziell für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg ein erweitertes Angebot an Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) an.

Teilnehmen können  Kinder und Jugendliche.

Ihr Kind / Ihre Kinder profitieren von folgenden Vorteilen:


Teilnahme an den zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen

  • Z1 (Baby-Check I)  – Alter von 0-5. Monat
  • Z2 (Baby-Check II) – Alter von 6.-13. Monat
  • Z3 (Sprach-Check) – Alter von 20.-27. Monat
  • U10 – für Kinder im Alter von 7-8 Jahren
  • U11 - Altersgruppe der 9-10 Jährigen (ab 9. Geburtstag - 1. Tag vor dem 11. Geburtstag)
    - Erkrankungen werden frühzeitig erkannt und behandelt. Dadurch wird die Gefahr von Folgeschäden minimiert.
    - Gesteigerte Impfrate führt zum Rückgang von Kinderkrankheiten.
    Vertragspartner sind Kinder- und Jugendärzte, die im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Mitglieder sind.

Hinweis:
Weitere Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen finden Sie hier

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