Extra für Kinder
Zahnmedizinische Versorgung
Zwischen dem 3. bis 5. Lebensjahr
Teilnahme an Gruppenprophylaxen in Kindergärten und Schulen.
Kann Ihr Kind an keiner Gruppenprophylaxe teilnehmen, übernimmt die G&V BKK zahnärztliche individuelle Früherkennungsmaßnahmen für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr:
- die erste zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat,
- die zweite zwischen dem fünften und sechsten Lebensjahr,
- bei hohem Kariesrisiko eine dritte wenige Monate danach.
Zwischen dem 6. bis 17. Lebensjahr
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können die zahnmedizinische Individualprophylaxe in Anspruch nehmen.
Folgende Maßnahmen der Individualprophylaxe sorgen in regelmäßigen Zeitabständen für die Zahngesundheit Ihrer Kinder:
- Befundaufnahme
- Intensive Beratung
- Kontrolle und erneute Beratung
- Fluoridierung der Zähne
- Fissurenversiegelung der Backenzähne
Ambulante Neurodermitis-Schulung
Spezielles Schulungsprogramm zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit endogenem Ekzem (Neurodermitis). Damit Risikofaktoren vermindert und Schutzfaktoren gestärkt werden. Mit vielen hilfreichen Tipps und Infos.
Leistung:
Auf Antrag übernimmt die G&V BKK die Kosten
- für einen Eltern-Schulungskurs bis 400 EUR
(bei Kindern bis sieben Jahre) - für einen kombinierten Eltern-Kind-Kurs bis 600 EUR
- (bei Kindern von acht bis zwölf Jahren und deren Eltern in zwei parallelen Kursen)
- für einen Jugendkurs bis 400 EUR
(für Jugendliche ab 13 Jahre ohne Teilnahme der Eltern)
Voraussetzungen:
- Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Neurodermitis-Schulung
- Schulung durch einen speziell qualifizierten Leistungserbringer
Neurodermitis-Anzug für Kinder
Wir bezahlen betroffenen Kindern (bis zum 10. Lebensjahr) bis zu 45,00 € für einen Neurodermitis-Overall mit integrierten Handschuhen. Damit soll die Haut vor lokalen Infektionen geschützt und der Juckreiz besser kontrolliert werden.
Voraussetzungen:
- Vorlage eines Kostenvoranschlags sowie einer fachärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Neurodermitis-Overalls
Vorsorgeuntersuchungen
Die G&V bietet speziell für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg ein erweitertes Angebot an Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) an.
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche.
Ihr Kind / Ihre Kinder profitieren von folgenden Vorteilen:
Teilnahme an den zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Z1 (Baby-Check I) – Alter von 0-5. Monat
- Z2 (Baby-Check II) – Alter von 6.-13. Monat
- Z3 (Sprach-Check) – Alter von 20.-27. Monat
- U10 – für Kinder im Alter von 7-8 Jahren
- U11 - Altersgruppe der 9-10 Jährigen (ab 9. Geburtstag - 1. Tag vor dem 11. Geburtstag)
- Erkrankungen werden frühzeitig erkannt und behandelt. Dadurch wird die Gefahr von Folgeschäden minimiert.
- Gesteigerte Impfrate führt zum Rückgang von Kinderkrankheiten.
Vertragspartner sind Kinder- und Jugendärzte, die im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Mitglieder sind.
Hinweis:
Weitere Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen finden Sie hier

