Informationen
Belastungsgrenze
Zuzahlungen müssen selbstverständlich nur bis zu einer gewissen Belastungsgrenze bezahlt werden. Diese beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen des gemeinsamen Haushalts.
Bei bestimmten Personengruppen ist der Regelsatz des Haushaltsvorstands maßgebend; Einnahmen, die einen schädigungsbedingten Mehraufwandausgleichen, bleiben unberücksichtigt.
- Für schwerwiegend chronisch Kranke, die wegen ein und derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen.
- Bei der Berechnung werden die Zuzahlungen und die Einnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (einschließlich Lebenspartner) jeweils zusammengerechnet.
- Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, ist eine Befreiung für den Rest des Jahres möglich, wir stellen dann einen so genannten Befreiungsausweis aus.
Zuzahlungen
Arzt-/Zahnarztbehandlung
entfällt bei Überweisungen, Schutzimpfungen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
Zuzahlung: je Quartal 10,– EuroArznei- und Verbandmittel
*pro Arzneimittel, maximal Kosten des Mittels eventuell zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag
Zuzahlung: je Arzneimittel 10% des Abgabepreises - mindestens 5,- Euro, maximal 10,- Euro*Fahrkosten
Fahrkosten werden übernommen bei ambulanter Behandlung in Ausnahmefällen und bei vorheriger Genehmigung, bei stationärer Behandlung, Rettungsfahrten, Krankentransporten. Bei Rehabilitationsmaßnahmen – ambulant und stationär – entfällt die Eigenbeteiligung
Zuzahlung: je Fahrt 10% der Kosten - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– EuroHäusliche Krankenpflege
maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Zuzahlung: je Verordnung 10% der Kosten, zuzüglich 10,– EuroHeilmittel
z.B. Massagen, Krankengymnastik
Zuzahlung: je Verordnung 10% der Kosten, zuzüglich 10,– EuroHilfsmittel
Verbrauchsmittel 10% je Packung, maximal 10,– Euro für den Monatsbedarf je Indikation
Zuzahlung: je Packung/Verordnung 10% des Abgabepreises - mindestens 5,– Euro, maximal 10,– EuroKrankenhausbehandlung
für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung
Zuzahlung: je Tag Krankenhausaufenthalt 10,– EuroMedizinische Vorsorge-/Rehabilitationsleistung
bei Anschluss- bzw. Indikations-Rehabilitation für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr
Zuzahlung: je Tag 10,– EuroKinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit. (Ausnahme: Fahrkosten, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung).Eigenanteile
Eigenanteile (nicht Zuzahlungen) gelten für kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz und künstliche Befruchtung.

