Im Krankheitsfall

Brillen und Kontaktlinsen

Eine Beteiligung der G&V BKK an den Kosten für Sehhilfen ist - bis auf 2 Ausnahmen - nicht mehr vorgesehen.

Die Ausnahmen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Schwer sehbeeinträchtigte Erwachsene

Fahrkosten

Ihre G&V BKK übernimmt Fahrkosten bei:

  • Fahrten zu und von stationären Behandlungen
  • Transporten in einem Rettungs- oder Krankenwagen

Die gesetzliche Zuzahlung zur erstatteten Fahrt beträgt für den Patienten 10 %, mindestens 5,- EUR maximal 10,- EUR (pro Fahrt).

Hilfe und Pflege zu Hause

Ihr Arzt kann häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege verordnen. Die G&V BKK übernimmt zusätzlich Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist.

Leistung:

  • Solange die Behandlungspflege medizinisch notwendig ist: bis zu 26 Wochen je Krankheitsfall

Voraussetzungen:

  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Versicherten im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen
  • Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI liegt nicht vor

Die gesetzliche Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege beträgt 10% der Kosten für die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung.

Krankengeld

Selbständige

Infos zum Krankengeld für Selbständige erhalten Sie hier

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten 70% ihres regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts als Krankengeld. Es wird jedoch zweifach nach oben begrenzt.

  • Durch den Höchstbetrag: Im Jahr 2011 3.712,50 EUR/ Monat = kalendertäglich 123,75 EUR. So beträgt das max. Krankengeld pro Kalendertag max. 70% von 123,75 EUR.
  • Zum anderen darf das Krankengeld nicht  90% des bisherigen Netto-Arbeitsentgelts übersteigen. Ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag erhöht Ihr Netto-Arbeitsentgelt und damit möglicherweise auch Ihr Krankengeld.

Sie haben Frage? Wir beraten Sie gerne.

Kinderpflege-Krankengeld

Das Kinderpflege-Krankengeld bemisst sich am regelmäßigen Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Monats.

Es berücksichtigt auch Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld - selbst Überstunden, vorausgesetzt, Sie leisten sie regelmäßig. Ein von Ihnen unverschuldeter, vorheriger Arbeitsausfall wie z.B. Kurzarbeit mindert Ihr Krankengeld nicht.

Arbeitnehmer erhalten 70% ihres regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts als Krankengeld. Es wird jedoch zweifach nach oben begrenzt:

  • Durch den Höchstbetrag: Im Jahr 2008 3.600 EUR/ Monat = kalendertäglich 120 EUR. So beträgt das max. Krankengeld pro Kalendertag max. 70% von 120 EUR.
  • Zum anderen darf das Krankengeld nicht  90% des bisherigen Netto-Arbeitsentgelts übersteigen. Ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag erhöht Ihr Netto-Arbeitsentgelt und damit möglicherweise auch Ihr Krankengeld.

Sie haben Frage? Wir beraten Sie gerne.